Totalrevision von MAR und MAV sowie der Verwaltungsvereinbarung verabschiedet

Im Juni 2023 wurden die totalrevidierten Rechtsgrundlagen der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und des gleichlautenden Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) sowie der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität verabschiedet.

Die revidierten Rechtsgrundlagen entwickeln die qualitativ bereits hochstehende gymnasiale Maturität zukunftsgerichtet weiter. Maturandinnen und Maturanden sollen weiterhin die notwendigen Kompetenzen erlagen, um jedes universitäre Studium erfolgreich beginnen zu können («allgemeine Studierfähigkeit») und auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet zu werden («vertiefte Gesellschaftsreife»). Zudem steigert die Totalrevision die schweizweite Vergleichbarkeit von Maturitätszeugnissen.

Die Totalrevision ist das Resultat von umfangreichen Arbeiten, bei denen die wichtigsten Akteure im Bereich der gymnasialen Maturität von Anfang an in die Arbeiten einbezogen wurden. Zusätzlich zur schweizerischen Maturitätskommission (SMK) waren dies auch die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK), die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) sowie swissuniversities. Bund und EDK hatten 2022 eine gemeinsame Vernehmlassung durchgeführt, in der das Projekt grossmehrheitlich unterstützt wurde.

Danach wurde der Rahmenlehrplan der EDK überarbeitet. Die EDK lancierte im Herbst 2023 eine offizielle Anhörung bis 15. Dezember. Alle revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.

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