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Phase II

Nach der Verabschiedung der totalrevidierten Rechtsgrundlagen, der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und des gleichlautenden Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) sowie der Verwaltungsvereinbarung, steht nun die Aktualisierung des Rahmenlehrplans (RLP) im Fokus.

Hintergrund

Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und der Departementschef des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) nahmen am 24./25. Oktober 2019 den Bericht «Auslegeordnung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» zur Kenntnis und stimmten auf dieser Basis der Fortsetzung des Projekts in einer Phase II zu. Am 30. Januar 2020 verabschiedeten der EDK-Vorstand und der Departementschef WBF ein Mandat mit der Projektorganisation und den Projektzielen, auf dessen Basis die Phase II lanciert werden konnte.

Von Mitte 2020 bis Anfang 2021 erarbeiteten mehrere Projektgruppen, eine Expertengruppe MAR/MAV sowie die Arbeitsgruppen des Rahmenlehrplans die Grundlagen für die internen Konsultationen im Jahr 2021. Die internen Konsultationen zum MAR/MAV sowie zum Rahmenlehrplan wurden 2021 durchgeführt.

Auf der Grundlage der Rückmeldungen der internen Konsultation haben die Projektsteuerung, die Projektleitung, die Koordinationsgruppe und die Projektgruppen ab Herbst 2021 die Vernehmlassungsvorlage zum MAR/MAV sowie zur Verwaltungsvereinbarung erarbeitet. Von Mai 2022 bis September 2022 wurde die Vernehmlassung zu diesen Rechtstexten durchgeführt. 

Während der Vernehmlassung gingen 140 Stellungnahmen ein. Die Rückmeldungen waren grossmehrheitlich positiv. Auf der Basis der Ergebnisse der Vernehmlassung wurden die Rechtstexte überarbeitet. Im Juni 2023 haben die EDK-Plenarversammlung und der Bundesrat die revidierten Rechtsgrundlagen MAR/MAV und Verwaltungsvereinbarung verabschiedet. 

Die Anhörung zum aktualisierten Rahmenlehrplan dauerte bis 15. Dezember 2023. Alle interessierten Kreise wurden zur Stellungnahme eingeladen. Die revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten. Dieses Projekt liegt in der Verantwortung der EDK.

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