Die Revision der gymnasialen Maturität im Überblick

Bund und Kantone haben im Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Die eingeführten Neuerungen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Damit wird der prüfungsfreie Zugang zu den Universitäten und pädagogischen Hochschulen über die gymnasiale Maturität langfristig gesichert und somit ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel von Bund und Kantonen erfüllt. Auf dieser Grundlage wird in einem nächsten Schritt der gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen überarbeitet.

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