Abschluss der Arbeiten zur Vorbereitung der Vernehmlassung der Totalrevision von MAR/MAV

Die Projektleitung bedankt sich herzlich bei allen Personen und Gremien, die sich vom 15. August 2021 bis zum 29. November 2021 in die zweite Phase für die Weiterentwicklung des MAR / MAV eingebracht haben. Dank ihres grossen Engagements konnte ein konstruktiver Austausch stattfinden. Am 29. November 2021 konnten der Koordinationsgruppe und anschliessend am 1. Dezember 2021 der Projektsteuerung eine konsolidierte Vorlage vorgelegt werden, die eine substanzielle Weiterentwicklung des MAR / MAV bedeutet. Die Vorlage für die Totalrevision des MAR / MAV und das Grundlagendokument für den erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurden der EDK und dem SBFI fristgerecht zugestellt.

Das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision wird nun von der Bundesverwaltung und vom Generalsekretariat der EDK vorbereitet. Dieses interne Verfahren erfordert mehrere komplexe Schritte, darunter die Übersetzungen des MAR / MAV und des erläuternden Berichts in die drei Landessprachen sowie die rechtliche Prüfung des MAR / MAV durch die Bundeskanzlei. Der Bundesrat und der Vorstand der EDK entscheiden Anfang Mai 2022 über ihre Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, anschliessend kann die Vernehmlassung gestartet werden.

Ziel ist es, den Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Maturität langfristig den prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen zu sichern und die Vergleichbarkeit der Maturitätsausweise zu erhöhen, wobei die für die Qualität der gymnasialen Ausbildung notwendige kantonale Autonomie gewahrt bleibt.

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