Die Aktualisierung des Rahmenlehrplans ist Teil des Projektes Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Ziel dieser Totalrevision ist es, die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität sowie den prüfungsfreien Zugang zur Universität weiterhin schweizweit und langfristig zu sichern. Im Juni 2023 haben Bund und Kantone die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Matur verabschiedet. Darauf abgestimmt wurde der gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen überarbeitet. Dieser geht nun in die Anhörung.
Aktuelles
Bund und Kantone haben im Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Die eingeführten Neuerungen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Damit wird der prüfungsfreie Zugang zu den Universitäten und pädagogischen Hochschulen über die gymnasiale Maturität langfristig gesichert und somit ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel von Bund und Kantonen erfüllt. Auf dieser Grundlage wird in einem nächsten Schritt der gesamtschweizerische Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen überarbeitet.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Zuvor hatte auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK an ihrer Plenarversammlung vom 22. Juni die neuen Rechtsgrundlagen gutgeheissen. Die Beschlüsse legen den Grundstein für eine substantielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz.
Die gymnasiale Maturität soll weiterentwickelt werden. In der Vernehmlassung sind die 140 Rückmeldungen zur Revision der gymnasialen Maturität grossmehrheitlich positiv ausgefallen. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK hat die Vernehmlassungsergebnisse an der Plenarversammlung vom 23. März 2023 und der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, die entsprechenden Rechtsgrundlagen gemeinsam mit der EDK bis Mitte 2023 zu finalisieren.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist hat die Bundeskanzlei die Stellungnahmen zur Revision von MAR und MAV öffentlich zugänglich gemacht.
Nach Abschluss der Vernehmlassung zum revidierten Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) und zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) sowie zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und EDK über die Ankerkennung von Maturitätszeugnissen steht die Auswertung der Stellungnahmen an.
Bund und EDK verantworten diesen wichtigen Schritt gemeinsam und werden in der Folge die Texte von MAR/MAV sowie der Verwaltungsvereinbarung finalisieren.
Als weiterer Schritt ist für 2023 die Anhörung zum aktualisierten Rahmenlehrplan geplant. Dieses Projekt liegt in der Verantwortung der EDK.
Im Mai 2022 haben der Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Vernehmlassung zum revidierten Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) und zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) eröffnet. Mit der Revision soll die gymnasiale Maturität an die aktuellen Anforderungen angepasst und der prüfungsfreie Zugang zu den Hochschulen langfristig sichergestellt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2022.
Die Projektleitung bedankt sich herzlich bei allen Personen und Gremien, die sich vom 15. August 2021 bis zum 29. November 2021 in die zweite Phase für die Weiterentwicklung des MAR / MAV eingebracht haben. Dank ihres grossen Engagements konnte ein konstruktiver Austausch stattfinden. Am 29. November 2021 konnten der Koordinationsgruppe und anschliessend am 1. Dezember 2021 der Projektsteuerung eine konsolidierte Vorlage vorgelegt werden, die eine substanzielle Weiterentwicklung des MAR / MAV bedeutet. Die Vorlage für die Totalrevision des MAR / MAV und das Grundlagendokument für den erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurden der EDK und dem SBFI fristgerecht zugestellt.